
10.01.2010, 09:59 Uhr
Was ist der Energieausweis?
Der Ausweis zeigt den Energieverbrauch eines Gebäudes in Bezug auf Heizung und Warmwasser- bereitung.
Mit dem Energieausweis Gebäude und Wohnungen vergleichen (Abbildung: Weishaupt)Erstens sollen Mieter oder Käufer eines Objekts auf einfache Weise erkennen, mit welchen Kosten sie für Heizung und Warmwasser zu rechnen haben und können so Wohnobjekte miteinander vergleichen. Zweitens soll der Ausweis den Vermietern und Verkäufern eines Objekts einen Anreiz zur Sanierung geben, denn die Werte im Ausweis können Kauf- und Mietentscheidungen beeinflussen.
Alle Vermieter und Verkäufer von Wohnungen und Gebäuden müssen bei Vermietung oder Verkauf einen Energieausweis auf Anfrage vorlegen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen ist dies nicht notwendig. Eigentümer, die weder verkaufen noch vermieten, benötigen keinen Ausweis. Dasselbe gilt für Eigentümer von Baudenkmälern oder Gebäuden mit weniger als 50qm Nutzfläche.
Verbrauchsausweise: (günstiger, aber weniger aussagefähig). Der "kleine" Ausweis wird auf Basis der letzten Verbrauchsdaten ermittelt. Der Eigentümer muss also nur die Verbrauchswerte der letzen drei Jahre angeben. Bereinigt um Leerstände und Witterungseinflüsse berechnet eine Software die Daten für den Ausweis. Sowohl Vermieter als auch neue Mieter sollten diesen Ausweis mit Vorsicht genießen, denn er gibt keine Auskunft über das Gebäude, sondern über den Energieverbrauch der letzten Bewohner. Z. B. bescheinigt ein verschwenderischer Vormieter eine schlechte Energieeffizienz. Bedarfsausweise: (teurer, aber genauer)
Auf Basis der objektiven Gebäudeeigenschaften (Wanddicke, Dämmung, Heizsystem, Fenster, ...) wird der durchschnittliche Energieverbrauch berechnet. Zur Ermittlung der Daten gibt es zwei Möglichkeiten: Der Eigentümer gibt ausführliche Details über die Beschaffenheit des Gebäudes und dessen Heizsystem selbst an oder ein Fachmann wird zur Begutachtung herangezogen. Zu empfehlen ist jedoch die 2. Variante, da bei unvollständigen oder falschen Angaben hohe Bußgelder drohen.
Ja, wer als Vermieter, Verpächter, Leasinggeber oder Verkäufer einen Ausweis vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, riskiert ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro. Des Weiteren kann bei Falschangaben ein Käufer von einem Kauf zurücktreten und angefallene Kosten auf den Verkäufer abwälzen.
Kosten können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. Es ist aber nicht möglich die Kosten des Ausweises auf die Mieter umzulegen, da es sich nicht um Betriebskosten handelt.
Hierfür und für weitere Informationen hat die dena, die Deutsche Energie-Agentur, eine kostenlose Hotline eingerichtet (Tel.: 08000 736 734). Zudem erhält man unter Angabe der PLZ auf http://www.dena-energieausweis.de eine Auswahl in der Nähe befindlicher Fachleute.
Quelle: Weishaupt